Informationen zur Testpflicht

person holding test tubes

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit möchten wir Sie und euch darüber informieren, dass ab Montag, den 28. Februar, die Testpflicht für Geimpfte oder Genesene entfällt. Nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler werden weiterhin dreimal in der Woche (Mo, Mi, Fr) getestet. Freiwillige Tests sind weiterhin möglich und werden von Seiten der Schule empfohlen. Wer Symptome hat, sollte in jedem Fall einen Test durchführen, bevorzugt zu Hause.

Schülerinnen und Schüler, die geimpft sind, aber ihren Impfausweis bisher nicht vorgezeigt hat, werden gebeten, das umgehend nachzuholen. Der Impfausweis muss im Sekretariat vorgezeigt werden.

Viele Grüße sendet Ihnen und euch

das Team von der Käthe


Aus der ministeriellen Mail vom 17.02.2022:

„Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen. Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Wir hatten diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der oben dargestellten Entwicklung ist dies nicht länger nötig. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.“