Lernen auf Distanz Konzept

Verbindliches Konzept für das einheitliche Vorgehen des Kollegiums bei der Vorbereitung und Durchführung des Lernens auf Distanz (Stand: 13.01.2021)

Vorbereitende Maßnahmen

Aufgaben der Klassenleitung

  • Alle Schüler*innen sind bei IServ angemeldet und werden während des Präsenzunterrichts im Umgang geschult. Ihnen werden die Anmeldedaten zur Verfügung gestellt.
  • Bei Problemen wenden sich die Klassenleitungen an das IServ-Team
    (haus@rskaethe.de / kluck@rskaethe.de)
  • Passwörter werden nur vom IServ-Team zurückgesetzt und in einer zentralen Datei gesammelt. (vgl. Infomail dazu vom 10.01.21)
  • Es wurden und werden in jeder Klasse die Schüler*innen erhoben, die nicht über die nötige Ausstattung zum Distanzunterricht verfügen.

Aufgaben der Fachlehrer*innen

  • Während des Präsenzunterrichts wird wöchentlich der Umgang mit IServ geübt.
  • Da zurzeit noch keine dienstlichen Endgeräte zur Verfügung stehen, werden entweder die privaten Endgeräte oder die dienstlichen Endgeräte im Schulgebäude hierfür genutzt.

Aufgaben der Eltern

  • Eltern unterstützen ihre Kinder im Umgang mit IServ.
  • Eltern setzen sich telefonisch mit den Klassenleitungen / der Schule in Verbindung, falls technische Voraussetzungen fehlen und Material analog zur Verfügung gestellt werden muss.
  • Änderungen der Kontaktdaten (Telefonnr., Adresse, ggf. E-Mailadresse) werden unverzüglich den Klassenleitungen und/oder dem Sekretariat mitgeteilt.

Aufgaben der Schüler*innen

  • Schüler*innen loggen sich jeden Tag in IServ ein und prüfen Mitteilungen und Aufgaben und bearbeiten diese termingerecht.
  • Schüler*innen stehen tagsüber zu den regulären Schulzeiten zur Verfügung für Video / Chatkonferenzen.

Durchzuführende Maßnahmen

Aufgaben im IServ

  • Die Aufgaben sollen den Schüler*innen täglich morgens ab 8 Uhr im IServ zur Verfügung stehen, die Abgaben für den gleichen Tag abends 18 Uhr terminiert werden (Verbindlichkeiten).
  • Der Umfang der Aufgaben orientiert sich an der zu gebenden Stundenzahl. Aufgaben sollen nicht in vollem Umfang der regulären Unterrichtszeit gestellt werden, da organisatorische und technische Schwierigkeiten bei den Schülern*innen berücksichtigt werden müssen.
  • Die Aufgaben sollen digitales Lernen ermöglichen und möglichst kein Ausdrucken erfordern.

Videokonferenzen

  • Es werden keine verpflichtenden Videokonferenzen von Schüler*innen , die nicht über die nötige Ausstattung verfügen, erwartet, da die Ausstattung aller Schüler*innen bisher nicht gewährleistet werden kann. Daher kann dies aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit nicht verantwortet werden.
  • Alle Schüler*innen, die über die nötige Ausstattung verfügen, sind zur Teilnahme an Videokonferenzen verpflichtet!
  • Es wird empfohlen, Video- oder Chatsprechstunden einzurichten, in denen die Schüler*innen Fragen stellen können o.ä., diese werden in den Hauptfächern mindestens 1-2mal die Woche in Anlehnung an den Stundenplan terminiert. Die Termine werden öffentlich in der Kalenderfunktion des IServ festgehalten, um Überschneidungen zu vermeiden.

Rückmeldungen

  • Es werden Musterlösungen zur Selbstkontrolle bereitgestellt. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler*innen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch eine Musterlösung eine Art der Rückmeldung darstellt und sie mit dieser arbeiten sollen. Zudem soll erneut verdeutlicht werden, dass jederzeit Fragen an die Schüler*innen in Bezug auf die Musterlösung gestellt werden können.
  • Alternativ geben Lehrkräfte individuelle Rückmeldungen zu den Aufgabenbearbeitungen.
  • Die Lehrer*innen stehen den Schüler*innen zur regulären Schulzeit für Fragen usw. online im IServ zur Verfügung.

Verfahren bei Nichtabgabe

  • Wird in der ersten Woche von einer / einem Schüler*in keine Aufgabe abgegeben, so ist zunächst die Fachlehrkraft verpflichtet, sich mit der Schülerin / dem Schüler in Verbindung zu setzen.
  • Ist dies nicht erfolgreich (Schüler*in wird nicht erreicht bzw. das Verhalten ändert sich nicht), so wird nach der zweiten Woche die Klassenleitung / eine Beratungslehrkraft / die schulische Sozialarbeit informiert. Diese nehmen telefonisch Kontakt auf soweit möglich.
  • Ist dies auch nicht erfolgreich, wird die SL informiert, die dann weitere Maßnahmen einleitet.